Umwidmungen von Grünland zu Bauland führen oft zu erheblichen Wertsteigerungen – und geraten damit verstärkt in den Fokus von Ermittlungsbehörden.
- Amtsmissbrauch: Subjektive, sachfremde Umwidmungen können strafbar sein.
- Korruption: Einflussnahmen und „Anfüttern“ von Amtsträgern bergen erhebliche Risiken.
- Untreue: Fehlerhafte Grundstücksgeschäfte können strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Verletzung des Amtsgeheimnisses & Insiderwissen: Private Vorteile aus amtlich erlangtem Wissen sind verboten.
- Betrug: Täuschungen bei Grundstücksverkäufen unter Ausnutzung von Insiderinformationen können strafrechtlich relevant sein.
Fazit
Die strafrechtlichen Risiken reichen weit über die eigentliche Umwidmung hinaus und betreffen auch Grundstücksgeschäfte sowie die Nutzung vertraulicher Informationen. Es braucht mehr Compliance und Sensibilisierung auf Gemeindeebene – bevor der nächste Prüfbericht oder die nächste Strafanzeige droht.
Im Beitrag der aktuellen Ecolex-Ausgabe beleuchten die Kollegen Tatjana Katalan und Christoph Slamanig, wo die Grenze zwischen zulässiger Einflussnahme und strafrechtlicher Relevanz verläuft.