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Beweisverwertungsverbot im Strafprozess in Österreich

Seit 1.1.2025 werden in der Strafprozessordnung die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten neu geregelt. Damit sind auch weitere Beweisverwertungsverbote hinzugekommen. In diesem Fall dürfen die Beweismittel nicht in die Beweiswürdigung des Gerichts einfließen. Das Beweismittel ist zu behandeln, als würde es nicht existieren. Ein gesetzlich ausdrücklich geregeltes Beweisverwertungsverbot hindert jedoch (bloß) die Verwertung des konkreten Beweises.

In folgenden Fällen dürfen die Ergebnisse der Auswertung von Daten nicht als Beweismittel verwendet werden (sogenanntes Beweisverwertungsverbot):

Beispiele für Beweisverwertungsverbot
im Strafprozess

  • Die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten wurde rechtswidrig angeordnet und bewilligt. Die Ergebnisse der rechtswidrigen Beschlagnahme dürfen jedoch zum Anlass weiterer Erhebungen genommen und die Ergebnisse dieser Erhebungen dürfen als Beweismittel verwertet werden.
  • Es liegt kein Anfangsverdacht zur Rechtfertigung einer Beschlagnahme von Datenträgern und Daten vor. Erfolgt trotz fehlendem Anfangsverdacht eine Beschlagnahme und wird dagegen Beschwerde erhoben, sind alle dadurch gewonnen Ermittlungsergebnisse zu vernichten und die beschlagnahmten Datenträger zurückzustellen. Bereits gewonnene Ermittlungsergebnisse dürfen nicht zum Anlass weiterer Erhebungen genommen werden.
  • Sind die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten weggefallen, weil etwa digitale Kopien angefertigt werden können, können die Kopien weiterhin als Beweise verwertet werden. Ein Beweisverwertungsverbot besteht in diesem Fall nicht.
  • Sind jedoch auch die Kopien nicht mehr für das Strafverfahren relevant, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Beweise, die auf diesen Kopien fußen, dürfen jedoch weiterhin als Beweismittel verwertet werden.

Fazit zum Beweisverwertungsverbot

Es ist genau zu prüfen, ob im Falle einer Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ein Beweisverwertungsverbot vorliegt und ob dieses auch auf weiterführende Beweisergebnisse wirkt.

Im Beitrag der Ecolex-Ausgabe 8/2025 legen Anna Podolan und Isabella Noidoilt die Beweisverwertungsverbote und deren Fernwirkung im Falle der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ausführlich dar.

Mag. Anna Podolan, LL.B.oec
Mag. Anna Podolan, LL.B.oec.
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

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