Bekannterweise ist die Rechtsberatungsbranche durch die EU Russlandsanktionen ebenso wie andere Marktteilnehmer auf dem Prüfstand. Aufgrund der vielfachen Änderungen des Sanktionsrechts ist nicht immer klar, welche Leistungen mit Konnex zu Russland aktuell verboten und welche erlaubt sind. Neben Ausnahmetatbeständen kann eine per se verbotene Rechtsberatungsleistung im Einzelfall erlaubt sein, wenn sie national genehmigt wird. Ein gewisser Auslegungsspielraum bleibt allerdings und damit auch eine Unsicherheit. Wie Patricia Grandits und Isabella Noidoilt in ihrem Beitrag in der Ecolex darlegen, erfordert die Rechtsberatung äußerste Vorsicht, insb wenn russische Unternehmen beraten werden sollen. Im Hinblick auf das sich ständig ändernde und komplexe Sanktionsrecht der EU sollte stets geprüft werden, ob Mandate weitergeführt oder angenommen werden dürfen. Rechtsberatung sollte jedenfalls dann erlaubt sein, wenn eine russische natürliche Person Leistungsempfänger ist. Russische jur Personen dürfen grds nur iZm streitigen Verfahren oder dann beraten werden, wenn dies angesichts der Wahrung des Rechts auf Verteidigung unbedingt erforderlich ist. Eine an sich verbotene Rechtsberatung russischer (Tochter-)Unternehmen, kann ua dann genehmigt und damit zulässig werden, wenn der Eigentümer bzw die Kontrollstruktur des Mandanten im EU-, EWR-Raum oder in bestimmten Partnerländern ansässig ist.