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E-Mail-Review bei internen Untersuchungen: Strafrechtliche Risiken und Lösungen

Interne Untersuchungen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in Unternehmen – insbesondere bei Verdacht auf wirtschaftsstrafrechtliche Vergehen. Dabei stehen Ermittler oft vor der Herausforderung, digitale Kommunikation, insbesondere E-Mails, zu analysieren. Doch welche strafrechtlichen Risiken birgt dies?

Das österreichische Strafrecht schützt sowohl physische als auch elektronische Kommunikation. Während Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen physische Briefe ihrer Mitarbeiter öffnen dürfen, gelten für E-Mails strengere Regeln. Laut § 120 Abs 2a StGB kann das unbefugte Aufzeichnen oder Weitergeben elektronischer Nachrichten strafbar sein. Dies wirft Fragen zur Zulässigkeit von internen E-Mail-Reviews auf.

Rechtlicher Rahmen und Lösungsansätze

  • Arbeits- und datenschutzrechtliche Grenzen sind entscheidend: Die Einsichtnahme in E-Mails ist dann zulässig, wenn sie durch arbeitsrechtliche Kontrollrechte und datenschutzrechtliche Vorschriften gedeckt ist.
  • „Befugter Zugriff“ als Schlüsselfaktor: Der Arbeitgeber ist berechtigt, E-Mails zu prüfen, wenn dies im Rahmen seiner Kontrollrechte erfolgt – eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht zwingend erforderlich.
  • Vergleich mit Deutschland: Die dortige Rechtsprechung erkennt das Interesse des Arbeitgebers an der Aufklärung potenzieller Vergehen an und betrachtet ihn als „Verfügungsberechtigten“ über dienstliche E-Mail-Konten.

Praktische Implikationen für Unternehmen

  • Unternehmen sollten ihre internen Untersuchungen rechtlich absichern, indem sie klare Regelungen zur E-Mail-Nutzung und -Überwachung im Arbeitsvertrag oder internen Richtlinien festhalten.
  • Der Zugriff auf E-Mails sollte stets auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die DSGVO, sind zwingend zu berücksichtigen.

Fazit

Der strafrechtliche Schutz der Kommunikation soll die Privatsphäre wahren, darf aber arbeitsrechtliche Kontrollmechanismen nicht untergraben. Ein rechtlich sauberer Rahmen für interne Untersuchungen hilft Unternehmen, Compliance-Risiken zu minimieren und gleichzeitig effektive Ermittlungen durchzuführen.

Herzlichen Dank an die Kollegen Alexander Stücklberger und Paul Hecht von BRANDL TALOS Rechtsanwält:innen, die zu diesem Thema für die Ecolex Ausgabe 5-2025 einen komprimierten und hervorragenden Beitrag verfassten.

Dr. Heidemarie Paulitsch
Dr. Heidemarie Paulitsch
  • Compliance
  • Criminal Law
  • White-Collar Crime

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