Alexander Stücklberger, Paul Hecht und Constantin Lehner beleuchten die strafrechtlichen Risiken bei der Auswertung elektronischer Kommunikation im Rahmen unternehmensinterner Ermittlungen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen dem Strafgesetzbuch (§§ 118, 120 Abs 2a StGB), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und arbeitsrechtlichen Kontrollrechten.
Fazit
Unternehmen müssen bei internen Untersuchungen strikte rechtliche Grenzen wahren. Eine sorgfältige Abstimmung von Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ist entscheidend, um rechtlich zulässige Maßnahmen zu setzen.
Der Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe 5-2025 der #ecolex nachzulesen.