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Fortführungsanträge des Opfers bei Verfahrenseinstellung

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Beschuldigte ist für viele Opfer ein erster Schritt zur Durchsetzung ihrer Rechte. Doch in vielen Strafverfahren erfahren Opfer keine Gerechtigkeit. Mehr als die Hälfte aller Verfahren wird eingestellt – teils zu Recht, teils ohne vollständige Ausschöpfung der behördlichen Aufklärungspflicht. Wie kommt das Opfer im Strafverfahren zu Gerechtigkeit und was kann man tun, wenn das Verfahren gegen den bzw die Täter eingestellt wurde?

Formelle Präzision ist entscheidend

Bleibt die Aufklärung unvollständig, steht Opfern der Fortführungsantrag offen. Die Hürden dieses Antrags sind jedoch hoch: Nur wer die prozessualen und materiellen Anforderungen exakt erfüllt, hat Aussicht auf Erfolg.

Wie formuliert man einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens nach richtig (§ 195 Strafprozessordnung [StPO])?

Vor jeder inhaltlichen Prüfung kontrolliert das Gericht, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig scheitern Anträge bereits hier – etwa an fehlender Antragslegitimation, verspäteter Einbringung oder mangelhafter Begründung. Der Antrag ist binnen 14 Tagen ab Verständigung über die Einstellung einzubringen; ein Antrag auf Einstellungsbegründung kann diese Frist verlängern.

Die Fortführungsgründe müssen deutlich und bestimmt bezeichnet werden – pauschale Behauptungen genügen nicht.

Materielle Begründung bestimmt den Erfolg: Das Gericht prüft nur jene Argumente, die der Antrag ausdrücklich enthält. Je nach Fall ist darzulegen, dass

  • eine Gesetzesverletzung oder unrichtige Anwendung vorliegt,
  • erhebliche Bedenken gegen die Tatsachenfeststellung bestehen, oder
  • neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden.

Achtung bei Verjährung: Zwischen mehreren Einstellungen läuft die Verjährungsfrist weiter – auch während eines anhängigen Fortführungsantrags.

Fazit: Ein Fortführungsantrag ist kein bloßes Rechtsmittel, sondern ein hoch formalisiertes Instrument.

Ein Fortführungsantrag ist kein bloßes Rechtsmittel, sondern ein hoch formalisiertes Instrument. Ein Fortführungsantrag verlangt höchste Sorgfalt. Nur wer alle formellen Voraussetzungen erfüllt und die Begründung präzise ausführt, kann die Wiederaufnahme eines eingestellten Ermittlungsverfahrens erreichen.

Erfolg hat, wer juristische Präzision mit klarer Argumentation verbindet:

  • Fristen exakt einhalten,
  • Opfer- bzw Privatbeteiligtenstellung fundiert begründen,
  • Fortführungsgründe sauber subsumieren.

Der Antrag auf Einstellungsbegründung sollte dabei stets in Erwägung gezogen werden – er schafft Klarheit und verlängert zugleich die Frist.

Mehr über das Thema ist im Beitrag der Ecolex (Ressort Wirtschaftsstrafrecht) zu lesen.

Dr. Heidemarie Paulitsch
Dr. Heidemarie Paulitsch
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

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