Von Hausdurchsuchungen sind immer mehr Unternehmen und Personen betroffen. In der Regel werden sie ohne Vorwarnung durchgeführt. In der stressvollen Ausnahmesituation sind die Betroffenen regemäßig überfordert. Das führt zu Fehlern und Risiken.
Strafbehörden nützen das Überraschungsmoment, um an Beweismittel zu kommen, zu dem sie sonst nicht gelangen würden. Ermittlungserfolge in Kriminalfällen hängen tatsächlich oft davon ab, was auf Handys, Laptops, Safes und in Dokumentenordnern gefunden wird.
Eine Hausdurchsuchung greift in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte ein und muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Die Praxis ist aber diffiziler. Divergierende Rechtsansichten und das Auseinanderklaffen von einzelnen Interessen führen während und nach der Durchsuchung zu komplexen juristischen Auseinandersetzungen und unbefriedigenden Situationen. Der Betroffene kann den Vollzug im Regelfall weder verhindern noch stoppen. Man gewinnt man manchmal den Eindruck, dass Behörden nicht nur Interpretationsspielräume ausnützen, sondern auch die gesetzlichen Regeln nicht immer einhalten. Nach langwierigen Rechtsmittelverfahren können sich Durchsuchungen als rechtswidrig darstellen. Wer sich als Betroffener anschließend eine Entschädigung erwartet, wird in der Regel enttäuscht werden. Amtshaftungen sind äußerst schwierig durchsetzbar und mit einem hohen Prozessrisiko verbunden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich schon im Vorfeld präventiv über Hausdurchsuchungen zu informieren. Man kann sich auf die „Situation“ tatsächlich gut vorbereiten und Verhaltensregeln für Mitarbeiter aufstellen.
Schreiben Sie uns Ihre Fragen oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir halten zum Thema auch regelmäßig Schulungen. Auch unser „Praxishandbuch Hausdurchsuchung“ (erhältlich im Linde Verlag) mit einem praxisnahen Leitfaden ist ein beliebtes Nachschlagewerk.