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Strafrechtliche Vorwürfe professionell bewältigen

Anti-Korruptionsrecht

Dr. Heidemarie Paulitsch & Dr. Pilar Mayer-Koukol
Korruptionsvorwürfe gehören zu den heikelsten rechtlichen Herausforderungen – oft mit weitreichenden Folgen für Karriere, Unternehmen und Reputation. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Antikorruptionsrecht vertreten wir Einzelpersonen und Unternehmen mit klarem Blick und präziser Strategie.
Dr. Heidemarie Paulitsch & Dr. Pilar Mayer-Koukol

Ihre Vorteile bei PAULITSCH LAW

Im beruflichen Alltag ist die Grenze zwischen zulässigem Verhalten und strafbarer Handlung oft nicht eindeutig. Gerade an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Wirtschaft entstehen Konstellationen, die im Nachhinein rechtlich kritisch beurteilt werden können. Spenden, Einladungen, Sponsoring, Beraterhonorare – was als branchenüblich gilt, kann im Einzelfall den Anfangsverdacht der Korruption begründen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts ist nicht nur juristisch heikel, sondern oft auch persönlich und beruflich existenzbedrohend. In dieser Situation ist die Beiziehung eines erfahrenen Verteidigers entscheidend.

Wir übernehmen Ihre Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren, sichern Ihre Rechte und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie – proaktiv, strukturiert und zielorientiert. Dabei setzen wir auf klare Kommunikation und maximale Diskretion.

PAULITSCH LAW ist auf Antikorruptionsrecht spezialisiert – sowohl in der individuellen Strafverteidigung als auch in der Compliance Beratung von Unternehmen. Neben der klassischen Strafverteidigung beraten wir auch präventiv – bei der Einschätzung risikobehafteter Geschäftspraktiken, der Erstellung von Verhaltenskodizes und sonstigen Compliance Maßnahmen sowie bei der Durchführung interner Untersuchungen.

Typische Themen unserer Beratung

Sicherheit durch Expertise – Ihre Kanzlei für Antikorruptionsrecht

Ganz gleich, ob Sie präventiv handeln oder sich mit konkreten Vorwürfen konfrontiert sehen – wir sind an Ihrer Seite. Mit fachlicher Tiefe, juristischer Klarheit und absoluter Vertraulichkeit.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.

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FAQ

  • Bereits das Anbieten oder Sich-Versprechen-Lassen eines Vorteils kann – abhängig vom Kontext – strafbar sein. Entscheidend ist u. a., ob ein Zusammenhang mit einem Amtsgeschäft besteht.