Im beruflichen Alltag ist die Grenze zwischen zulässigem Verhalten und strafbarer Handlung oft nicht eindeutig. Gerade an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Wirtschaft entstehen Konstellationen, die im Nachhinein rechtlich kritisch beurteilt werden können. Spenden, Einladungen, Sponsoring, Beraterhonorare – was als branchenüblich gilt, kann im Einzelfall den Anfangsverdacht der Korruption begründen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts ist nicht nur juristisch heikel, sondern oft auch persönlich und beruflich existenzbedrohend. In dieser Situation ist die Beiziehung eines erfahrenen Verteidigers entscheidend.
Wir übernehmen Ihre Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren, sichern Ihre Rechte und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie – proaktiv, strukturiert und zielorientiert. Dabei setzen wir auf klare Kommunikation und maximale Diskretion.
PAULITSCH LAW ist auf Antikorruptionsrecht spezialisiert – sowohl in der individuellen Strafverteidigung als auch in der Compliance Beratung von Unternehmen. Neben der klassischen Strafverteidigung beraten wir auch präventiv – bei der Einschätzung risikobehafteter Geschäftspraktiken, der Erstellung von Verhaltenskodizes und sonstigen Compliance Maßnahmen sowie bei der Durchführung interner Untersuchungen.
Missbrauch von Befugnissen durch Beamte – oft der Ausgangspunkt für komplexe Ermittlungen.
Klassische Korruptionsdelikte – wir vertreten sowohl Beschuldigte als auch betroffene Unternehmen.
Ungebührliche Vorteile für pflichtgemäßes Verhalten oder „Anfüttern“ zur Beeinflussung durch Sponsoring, Geschenke und sonstige Vorteile – wir analysieren, was rechtlich zulässig ist und was nicht.
Unzulässige Einflussnahme auf Entscheidungen – ein oft unterschätztes Risiko im politischen Umfeld.
Weitergabe vertraulicher Informationen durch Beamte kann strafbar sein – wir prüfen und verteidigen Ihre Position.
Auch im privatwirtschaftlichen Bereich ist Korruption ein strafrechtliches Thema – wir beraten umfassend zu Risiken und Prävention.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominimierung und schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah.
Wir erstellen klare Verhaltensrichtlinien und beraten zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte.
Unternehmen können selbst strafrechtlich belangt werden – wir beraten zur Haftungsvermeidung und zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
Bei Verdacht auf strafbares Verhalten im Unternehmen führen wir rechtssichere, diskrete Untersuchungen durch.
Ganz gleich, ob Sie präventiv handeln oder sich mit konkreten Vorwürfen konfrontiert sehen – wir sind an Ihrer Seite. Mit fachlicher Tiefe, juristischer Klarheit und absoluter Vertraulichkeit.