Die Kanzlei PAULITSCH LAW in 1010 Wien ist auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bietet umfassende Unterstützung in allen Phasen des Strafverfahrens: von der ersten polizeilichen Einvernahme über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und darüber hinaus im Rechtsmittelverfahren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung, interdisziplinärem Fachwissen und einem eingespielten Team von Strafverteidigern garantieren wir individuelle, strategisch durchdachte und durchsetzungsstarke Vertretung – unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer betroffen sind.
Wir vertreten Beschuldigte in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Rechtsmittelverfahren – sowohl in klassischen Strafsachen als auch in hochkomplexen Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren. Unser Ziel: frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensgang zu nehmen und Ihre Rechte mit Nachdruck zu wahren.
Ob bei der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht – wir begleiten Sie zu Vernehmungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine professionelle Vorbereitung auf die Einvernahme kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Hausdurchsuchung, Kontenöffnung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft: Bei Zwangsmaßnahmen ist rasche, präzise rechtliche Unterstützung unerlässlich. Wir stehen Ihnen in solchen Ausnahmesituationen schnell und effektiv zur Seite.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Journalisten genießen in Strafverfahren besonderen Schutz – wir kennen das Recht der Berufsgeheimnisträger und helfen ihnen das Berufsrecht zu schützen.
Nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Initiierung strafrechtlicher Schritte zählt zu unserem Leistungsspektrum. Wir verfassen und übermitteln fundierte Sachverhaltsdarstellungen (Anzeigen) an Staatsanwaltschaften, um Missstände rechtlich aufzuarbeiten, Verfahren ins Rollen zu bringen und letztlich die Erlangung von Schadenersatz zu ermöglichen.
Auch Opfer strafbarer Handlungen und Geschädigte beraten und vertreten wir umfassend. Wir machen Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Privatbeteiligte durchgesetzt werden.
Unser Fokus liegt insbesondere auf Vermögensdelikten wie Betrug, Untreue, Veruntreuung, Geldwäscherei oder Bilanzfälschung, dem Korruptionsstrafrecht sowie auf Verstößen gegen das Finanzstrafgesetz (FinStrG). Auch Verstößte gegen das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) gehört zu unserem Leistungsspektrum. Wir beraten präventiv und im Ernstfall mit hoher fachlicher Tiefe.
Benötigen Sie Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Angelegenheiten des Strafrechts? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und durchsetzungsstarker Verteidigung zur Seite.