Whistleblowing Regelungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen – und bieten Hinweisgebern (Whistleblowern) rechtlichen Schutz, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen. Die Kanzlei PAULITSCH LAW in Wien berät Unternehmen kompetent und praxisnah zu allen Fragen rund um Whistleblowing bzw dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), Hinweisgebersysteme und rechtssichere Meldestrukturen. Zudem beraten und vertreten wir Einzelpersonen, die eine Meldung erstatten wollen oder Repressalien aufgrund eines Hinweises ausgesetzt sind.
Seit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz gelten in Österreich klare Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern. Wer Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien meldet – sei es im Bereich Korruption, Geldwäsche, Datenschutz, Wettbewerbsrecht oder öffentliches Beschaffungswesen – ist gesetzlich vor Benachteiligung geschützt.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, die vertrauliche Meldungen ermöglichen.
Hinweisgeber melden in der Regel schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder rechtswidriges Verhalten innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Häufig betreffen diese Meldungen Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit, aber auch Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind wiederkehrende Themen. Darüber hinaus zählen gesetzliche Verstöße, wirtschaftsstrafrechtlich relevante Straftaten, Menschenrechtsverletzungen sowie Missmanagement oder strukturelle Fehlentwicklungen zu den typischen Inhalten von Whistleblower-Hinweisen. Auch Insiderhandel und der unsachgemäße Umgang mit sensiblen Daten – etwa Datenschutzverletzungen – fallen regelmäßig unter das Spektrum solcher Meldungen.
PAULITSCH LAW zählt zu den profilierten Experten im Bereich Whistleblowing und Hinweisgeberschutz in Österreich. Wir setzen uns intensiv mit aktuellen Entwicklungen auseinander und halten Fachvorträge zu diesem Themenbereich. Als erfahrene Kanzlei für Wirtschafts- und Strafrecht unterstützen wir Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung der Anforderungen des Whistleblowing-Gesetzes:
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern schützt Unternehmen auch vor erheblichen Reputations- und Haftungsrisiken. Gleichzeitig ist der rechtliche Schutz von Hinweisgebern zentral: Nur wenn sich Whistleblower auf Vertraulichkeit und rechtlichen Rückhalt verlassen können, werden Missstände frühzeitig aufgedeckt.
Die Kanzlei PAULITSCH LAW ist auf Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance spezialisiert. Wir kennen die praktischen Herausforderungen bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen ebenso wie die rechtlichen Fallstricke des neuen Whistleblowing-Gesetzes in Österreich.
Ob Sie als Unternehmen Ihre Compliance-Strukturen stärken möchten oder als Hinweisgeber rechtliche Unterstützung suchen – wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Wien zur Seite.
Unser Team ist groß genug für schnelle Reaktionen und ständige Erreichbarkeit und gut organisiert, um absolute Diskretion und Vertraulichkeit in brisanten Wirtschaftsstrafrechtsfällen garantieren zu können.
Sie suchen eine spezialisierte Kanzlei für Whistleblowing in Wien, die rechtlich wie strategisch stark aufgestellt ist? Ob als Unternehmen, das ein Hinweisgebersystem etablieren möchte, oder als Hinweisgeber, der rechtlichen Schutz benötigt – wir sind für Sie da.