Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in 1010 Wien ist auf die Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren spezialisiert und bietet Unterstützung im Bereich Compliance und Wirtschaftskriminalität. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung und in der Compliance-Beratung setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein.
Ob Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Aufsichtsratsmitglied – wenn gegen Sie oder ihr Unternehmen strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, benötigen Sie sofort kompetente und erfahrene Verteidiger. Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bietet rasche, gezielte Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens.
Unser Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden und Ihre Verteidigungsrechte bereits im Ermittlungsverfahren optimal auszuschöpfen, um eine Einstellung zu erreichen. Sollte eine Gerichtsverhandlung dennoch unvermeidlich sein, sorgen wir für eine durchsetzungsstarke und präzise Prozessführung.
Neben der Strafverteidigung liegt ein wesentlicher Fokus unserer Kanzlei auf der Präventivberatung. Wir helfen Unternehmen dabei, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dazu gehören die Entwicklung von effektiven Compliance-Strukturen, die Identifikation von Warnsignalen für wirtschaftsstrafrechtliche Risikofaktoren und die Beratung zu geeigneten Gegenmaßnahmen. Im Falle eines Verdachts unterstützen wir Sie bei internen Untersuchungen, der Aufarbeitung potenzieller Rechtsverstöße, um größere Schäden abzuwenden, sowie bei der Entwicklung von Präventionsstrategien.
Unter Korruption wird der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil verstanden. Korruptionsdelikte im öffentlichen Bereich weisen einen Bezug zu einer Person auf, die ein öffentliches Amt ausübt (Amtsträger) oder die Ausübung eines solchen Amtes anstrebt (Kandidat für ein Amt). Solche Personen haben Kraft ihres (künftigen) Amtes eine Machtposition. Deren eigennützige missbräuchliche Ausübung stellt das Korruptionsstrafrecht unter Strafe. Auf diese Weise will der Gesetzgeber die Reinheit, Sauberkeit und Unverkäuflichkeit der Amtsführung gewährleisten. Das Strafgesetzbuch sieht eine Vielzahl von Bestimmungen vor, die korruptes Verhalten unter Strafe stellen. Die wichtigsten sind Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung, Vorteilsannahme zur Beeinflussung und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (sog Anfüttern bzw Klimapflege) sowie verbotene Intervention. Die Delikte sind unterschiedlich ausgestaltet und ihre Auslegung ist komplex, weshalb auch nicht jede Vorteilsgewährung zur Strafbarkeit oder Verurteilung führt.
Wenn Sie von Missbrauch der Amtsgewalt betroffen sind oder den Verdacht haben, dass ein Beamter seine Befugnisse Amtsgeschäfte vorzunehmen missbräuchlich genutzt hat oder Ihnen umgekehrt als Beamter ein derartiger Missbrauch vorgeworfen wird, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Rechtshandlungen von Beamten können unter den Begriff des Amtsgeschäfts fallen. Allerdings muss dem Beamten beim Missbrauch seiner Befugnis Wissentlichkeit vorwerfbar sein. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten, unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und begleitet Sie durch den gesamten juristischen Prozess.
Geldwäscherei stellt eine ernsthafte wirtschaftsstrafrechtliche Herausforderung dar, bei der die Verschleierung der Herkunft von Finanzmitteln im Mittelpunkt steht. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in der Verteidigung gegen Geldwäschevorwürfe und unterstützt Mandanten gezielt bei der Aufklärung und Abwehr derartiger Vorwürfe. Ebenso vertreten wir durch Geldwäscherei geschädigte Personen und Unternehmen. Wir analysieren komplexe Finanzströme, identifizieren mögliche Risiken und entwickeln strategische Konzepte, um die Interessen unserer Mandanten umfassend zu schützen.
Verbandsverantwortlichkeit bedeutet, dass ein Unternehmen (Verband) für Straftaten seiner Entscheidungsträger oder Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann. Sowohl ein Organisationsverschulden des Unternehmens als auch ein Kronzeugenstatus können im Unternehmensstrafrecht eine wesentliche Rolle spielen. Neben der Verhängung von hohen Geldbußen kann das Gericht dem Verband auch Weisungen erteilen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar von der Verfolgung gegen den Verband zurücktreten (Diversion). Zudem kann bereits ein anhängiges Ermittlungsverfahren ein Hindernis für die Erlangung öffentlicher Aufträge sein.
Unsere Kanzlei berät Ihr Unternehmen, das wegen einer strafrechtlichen Verfehlung unter Verdacht steht. Die Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen hilft, vor und während eines Strafverfahrens, strafrechtliche Risiken zu minimieren und Geldbußen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung der Verteidigungsstrategie, der Durchführung interner Untersuchungen und in der Vertretung in Verbandsverantwortlichkeitsverfahren.
Wir beraten eine Vielzahl von geschädigten Unternehmen und Privatpersonen, die als Investoren getäuscht und am Vermögen geschädigt wurden. Die Opfer werden über das Investment getäuscht und mit angeblich garantierten hohen Renditen und einer sicheren Rückzahlung gelockt. In vielen Fällen gelingt es, Täter auszuforschen und für die Opfer eine Schadenswidergutmachung zu erreichen. Mit unserem profunden Verständnis der komplexen Finanzmarktregulierungen bieten wir umfassenden Rechtsschutz. Umgekehrt nutzen wir dieses Wissen, wenn Finanzdienstleistern Anlagebetrug vorgeworfen wird.
Die Staatsanwaltschaft bzw Kriminalpolizei stehen vor Ihrer Tür? Unsere auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei bietet im Ernstfall sofortige rechtliche Unterstützung durch erfahrene Strafverteidiger. Wir begleiten Sie während der gesamten Durchsuchung, wahren Ihre Rechte, dokumentieren alle Vorgänge und sorgen dafür, dass die Durchsuchung rechtskonform erfolgt. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und mögliche Beweissicherungen rechtlich zu überprüfen.
Hausdurchsuchungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Überraschungsmoment hilft der Behörde, um an Beweismittel zu kommen, die sie sonst nicht erlangen würde. Hausdurchsuchungen kommen in der Praxis nicht nur bei Beschuldigten vor. Auch Dritte, insbesondere Berufsgeheimnisträger wie Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, können betroffen sein. Fest steht: Eine Durchsuchung ist eine Zwangsmaßnahme, die in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte eingreift und daher strengen materiellen und formellen gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen hat. Gerade in solchen Ausnahmesituationen sind klare (Verhaltens-)Regeln essentiell und schaffen für alle Betroffenen Sicherheit. Ein Unternehmen sollte auf eine solche Situation gut vorbereitet sein und interne Verhaltensregeln aufstellen, die richtiges Verhalten im Ernstfall sicherstellen. Wir beraten Sie gerne und bereiten Ihre Mitarbeiter in Workshops vor.
Ihr Handy oder Ihr Computer wurden beschlagnahmt und Ihre Daten gesichert? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Persönlichkeitsrechte und Interessen im Strafverfahren zu schützen. Handys und sonstige IT-Endgeräte geben eine Fülle an Informationen über den Benutzer und andere Kommunikationsteilnehmer preis, der nicht nur lokal gespeicherte Daten generiert, sondern eine Datenspur, die oft nachverfolgbar ist und Ermittlungsbehörden weitreichenden Einblick gewähren kann. Das Handy ermöglicht einen uferlosen Zugriff auf die Lebensumstände und die Lebensgeschichte eines Menschen, zumal damit auch Daten zugänglich sind, die in einer Cloud gespeichert sind. Mit 1.1.2025 wurden die Bestimmungen neu geregelt.
Nähere Infos lesen Sie in unserem LinkedIn Artikel vom 28.2.2025
Die Rechtsberatung ist infolge der EU Russlandsanktionen am Prüfstand. Aufgrund der vielfachen Änderungen des Sanktionsrechts ist nicht immer klar, welche Leistungen mit Konnex zu Russland aktuell verboten und welche erlaubt sind. Neben Ausnahmetatbeständen kann eine per se verbotene Rechtsberatungsleistung im Einzelfall erlaubt sein, wenn sie national genehmigt wird. Es ist zu prüfen, ob Mandate weitergeführt oder angenommen werden dürfen. Rechtsberatung sollte jedenfalls dann erlaubt sein, wenn eine russische natürliche Person Leistungsempfänger ist. Russische juristische Personen dürfen grds nur iZm streitigen Verfahren oder dann beraten werden, wenn dies angesichts der Wahrung des Rechts auf Verteidigung unbedingt erforderlich ist.
Nähere Infos lesen Sie in unserem LinkedIn Artikel vom 10.2.2025
In einer Zeit, in der Unternehmen immer stärker im öffentlichen und behördlichen Fokus stehen, ist es essenziell, interne Untersuchungen in Unternehmen professionell und strategisch durchzuführen. Interne Untersuchungen sind sorgfältig zu planen und durchzuführen, um (weitere) Krisen zu vermeiden. Fehlende Zieldefinition, mangelnde Unabhängigkeit der Untersuchung, Datenschutzverstöße und Fehler bei der Datensicherung sind einige von vielen vermeidbaren Fehlern. Jeder falsche Schritt kann das Vertrauen der betroffenen Mitarbeiter zerstören und im Unternehmen immense Schäden verursachen – auch durch die ungewollte Schaffung von Beweisen, die in die Hände der Strafverfolgungsbehörden gelangen können. Nicht selten sind Untreuevorwürfe Folge einer steuerrechtlichen Betriebsprüfung. Die richtige Planung und Unterstützung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei schützt nicht nur die Reputation, sondern sichert auch den langfristigen Erfolg.
Nähere Infos lesen Sie in unserem LinkedIn Artikel vom 3.2.2025
Untreue (§ 153 StGB) ist eines der häufigsten Delikte in Wirtschaftsstrafverfahren. Es geht um wissentlichen Missbrauch rechtlich eingeräumter Verfügungsmacht zum Schaden des Geschäftsherrn. Wenn zB eine Person – etwa ein Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied – in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des Unternehmens (wirtschaftlich Berechtigten) dienen, kann dies bereits ein strafbarer Missbrauch sein. Für die Einleitung eines Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft reicht bereits ein Anfangsverdacht. Was wie ein einfacher Geschäftsvorgang aussieht, kann plötzlich als Straftat ausgelegt werden. Auch die komplexen Themen der Einlagenrückgewähr bzw des Eigenkapitalersatzes in der Krise gehen in der Praxis oftmals Hand in Hand mit einem Untreuevorwurf. Wir blicken mit betriebswirtschaftlicher Expertise auf Ihren Fall und sorgen dafür, dass die Vorwürfe abgewehrt werden.
Als Unternehmer tragen Sie täglich Verantwortung – für Entscheidungen, Verträge, Kundenbeziehungen und wirtschaftliche Abläufe. Im Geschäftsalltag können Vertragsstreitigkeiten, mangelhafte Informationen oder Liquiditätsengpässe rasch eine neue Dimension annehmen, wenn einer Partei Täuschung unterstellt wird. Plötzlich steht der Vorwurf des Betrugs oder eines anderen Vermögensdelikts im Raum.
Betrug (§ 146 StGB) gehört zu den häufigsten, aber auch zu den komplexesten Delikten im Strafrecht. Im Kern geht es um Täuschung mit dem Ziel, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen – zum Nachteil eines anderen. Doch was auf den ersten Blick klar erscheint, ist in der Praxis oft Gegenstand intensiver rechtlicher Auseinandersetzung. Die Konsequenzen reichen von Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über Hausdurchsuchungen bis hin zu einer Anklage und empfindlichen Strafen sowie zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen.
Wir sprechen die Sprache der Wirtschaft. Gerade bei Vermögensdelikten ist die rechtzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend, um Vorwürfe abzuwehren und den Schaden zu begrenzen.
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, droht oft mehr als der finanzielle Schaden. Zwar ist nicht jede Insolvenz ein persönliches Versagen, doch wenn der Verdacht im Raum steht, Sie hätten Gläubiger vorsätzlich geschädigt oder Vermögenswerte beiseite geschafft, wird aus der wirtschaftlichen Krise ein strafrechtliches Problem. Die Rede ist von betrügerischer Krida (§ 156 StGB) und anderen Strafdelikten die dem Gläubigerschutz dienen (§§ 157, 159 StGB). Staatsanwaltschaften ermitteln rigoros – häufig aufgrund von Strafanzeigen durch Gläubiger, Insolvenzverwalter oder Finanzbeamte. Ihre wirtschaftliche Existenz verdient eine starke Verteidigung.
Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Risikoanalyse und Compliance-Beratung – etwa bei internen Ermittlungen oder Hinweisgebersystemen.
Mehr zur spezialisierten Beratung im Whistleblowing-Kontext erfahren Sie hier.
Benötigen Sie Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und durchsetzungsstarker Verteidigung zur Seite.