Wir betrachten jeden Fall mit einem ganzheitlichen Blick. Gerade bei Wirtschaftsdelikten ist es entscheidend, auch zivilrechtliche Haftungsfragen frühzeitig mitzuberücksichtigen. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung prüfen wir auch immer mögliche zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – und setzen diese auf Wunsch unserer Mandanten konsequent durch.
Ein besonderer Fokus liegt auf der strategischen Nutzung der tätigen Reue (§ 167 StGB): In vielen Fällen wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte kann durch rechtzeitige, freiwillige und vollständige Schadenswiedergutmachung eine Strafbarkeit vermieden werden. Diese Besonderheit des Strafrechts verlangt juristisches Feingefühl und gezielte Beratung.
Auch während oder nach einem Strafverfahren ergeben sich häufig zivilrechtliche Folgefragen – etwa im Rahmen der Privatbeteiligung oder eines parallel anhängigen Zivilprozesses. Wir stehen Ihnen dabei mit juristischer Präzision und prozessrechtlicher Erfahrung zur Seite.
Wir prüfen und setzen Schadenersatzansprüche durch – sei es aufgrund von Vertragsverletzungen oder durch unerlaubte (deliktische) Handlungen. Dabei analysieren wir sorgfältig, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und wer dafür haftet.
Führungskräfte tragen hohe Verantwortung – und ebenso großes Haftungspotenzial. Wir beraten in Fällen der Organhaftung, prüfen Pflichtverletzungen und vertreten Mandanten in Streitigkeiten rund um persönliche Haftungsrisiken.
Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats können zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden – etwa dann, wenn ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last gelegt wird, die der Gesellschaft einen Schaden zugefügt hat. Dank unseren Erfahrungen im Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht analysieren wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig und erarbeiten fundierte Lösungsvorschläge.
Bei rechtswidrigem Verhalten von Behörden oder staatlichen Organen kann dem Bürger ein Schaden entstehen. Wir machen Ihre Ansprüche aus Amtshaftung geltend und sorgen für eine rechtliche Aufarbeitung des behördlichen Fehlverhaltens.
Wer ohne rechtlichen Grund etwas erhält, ist zur Rückgabe verpflichtet. Wir klären bereicherungsrechtliche Ansprüche – etwa bei irrtümlichen Zahlungen, ungerechtfertigter Bereicherung oder Rückabwicklung von Verträgen.
Benötigen Sie Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Zivilrecht? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und durchsetzungsstarker Verteidigung zur Seite.