Menü

Messengerüberwachung 2.0 – Implikationen einer sicherheitspolitischen Maßnahme

Mit der Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) wurde im Sommer 2025 die Überwachung verschlüsselter Kommunikation („Quellen-TKÜ“) oder Messengerüberwachung durch den Verfassungsschutz eingeführt – ein Thema, das seit dem „Bundestrojaner“-Urteil des Verfassungsgerichtshofs 2019 stark polarisiert. Es geht um eine effektive Bekämpfung von verfassungsschutzrelevanten Bedrohungslagen und im Besonderen die Bekämpfung von Terrorismus. Anschläge sollen gezielt verhindern werden.

In seinem Beitrag der Ecolex beleuchtet Alexander Figl die rechtlichen und praktischen Spannungsfelder dieser neuen Befugnis aus Sicht der Strafprozessordnung. Änderung initiiert. 

Zentrale Kritikpunkte:

  • Die DSN agiert als hybride Organisation, die zugleich nachrichtendienstliche, sicherheitspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Aufgaben erfüllt – ohne klare organisatorische Trennung.
  • Dadurch besteht das Risiko, dass Erkenntnisse aus der nachrichtendienstlichen Messengerüberwachung unweigerlich in Strafverfahren einfließen, obwohl die StPO eine solche Ermittlungsmaßnahme gar nicht kennt.
  • Im Unterschied zu Deutschland fehlt in Österreich ein striktes Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienst sowie ein ausdrückliches Beweisverwendungsverbot für StPO-fremde Maßnahmen.
  • Schließlich wird auch die Unabhängigkeit des Rechtsschutzes durch die im SNG verankerte Vertrauenswürdigkeitsprüfung durch die DSN selbst in Frage gestellt.

Figl kommt zu einem klaren Schluss:

„Da die DSN unter einem Dach nachrichtendienstliche, sicherheits- und kriminalpolizeiliche Aufgaben erfüllt, werden Ergebnisse aus der neuen Messengerüberwachung regelmäßig in den Strafprozess einfließen – mit erheblichen rechtsstaatlichen Risiken.“

Die Diskussion um die Vereinbarkeit der neuen Befugnisse mit der StPO und dem Grundrechtsschutz wird die Rechtswissenschaft und Praxis in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

Dr. Heidemarie Paulitsch
Dr. Heidemarie Paulitsch
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Weitere Artikel