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Risiken und Präventionsmaßnahmen beim Einsatz von Subunternehmern

Der Einsatz von Subunternehmern ist in vielen Branchen gängige Praxis – insbesondere im Baugewerbe, in der Reinigung, im Security-Bereich oder in der Logistik. Doch Unternehmen, die mit Subunternehmern arbeiten, sehen sich zunehmend mit rechtlichen Risiken konfrontiert. Straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen können entstehen, wenn Kontrollpflichten vernachlässigt oder gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden.

Um diese zu minimieren, empfiehlt sich eine entsprechende vertragliche Gestaltung und Überprüfung des potentiellen Vertragspartners vor Aufnahme der Vertragsbeziehungen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass der Subunternehmer bei Erfüllung der Vertragsbeziehung ein strafbares Verhalten setzt.

Welche Risiken bestehen?

  1. Strafrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
  2. Haftung bei Beauftragung eines Scheinunternehmens
  3. Haftung für Subunternehmer aus Drittstaaten
  4. Haftung im Baubereich und bei öffentlichen Aufträgen
  5. Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung

Wie lassen sich Risiken minimieren?

  1. Gründliche Auswahl und Prüfung von Subunternehmern
  2. Vertragliche Absicherung
  3. Regelmäßige Kontrollen während der Vertragslaufzeit
  4. Rechtzeitige Reaktion auf Verdachtsfälle


Ein sehr empfehlenswerter Artikel dazu erschien im März 2025 in dem von Heidemarie Paulitsch geleiteten Ressort „Wirtschaftsstrafrecht“ der Ecolex, von den beiden Rechtsanwölten Thomas Hartl und Sabine Apfl-Trompeter, beide BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Wir danken beiden Autoren sehr für die umfassende Aufarbeitung der komplexen Rechtslage und die praxisnahen Tipps zur Haftungsvermeidung.

Link zum Artikel: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20250343

Dr. Heidemarie Paulitsch
Dr. Heidemarie Paulitsch
  • Compliance
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

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