Menü

Internetbetrug und Cybercrime: So sichern Sie Ansprüche & vermeiden Fehler

Mit steigender Digitalisierung verlagert sich auch die Kriminalität in den digitalen Bereich. Internetbetrug bzw Cybercrime sind, allgegenwärtige Begriffe und schon lange keine Randphänomene mehr. Dabei handelt es sich jedoch um Sammelbegriffe, welche diverse Betrugsvorgänge umfassen. Darunter fallen neben weiteren Vorgängen beispielsweise Phishing, Smishing, Vishing, Investment- oder Krypto-Betrug. Phishing ist etwa eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle an persönliche Daten, wie Passwörter, Bank- oder Kreditkartendaten gelangen wollen. Zu diesem Zweck versenden sie beispielsweise gefälschte E-Mails, um Nutzer dazu zu bringen diese anzuklicken und ihre Daten preiszugeben. Bei Smishing nutzen die Kriminellen dieselben Vorgehensweise, sie nehmen hierbei jedoch nicht über E-Mail, sondern mittels SMS Kontakt zu den Opfern auf. Auch medial bekannt sind Fälle, in denen Kriminelle per Telefonanruf versuchen Kontakt zu ihren Opfern aufzunehmen, um auf diesem Weg deren Daten zu erlangen. In diesem Fall spricht man vom sogenannten Vishing.

Mit den dadurch erlangten Daten können die Kriminellen in weiterer Folge einen Investment- oder Krypto-Betrug begehen. Wobei sich zwei Vorgehensweisen etabliert haben. Entweder wird das Opfer durch die Kontaktaufnahme der Kriminellen zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung, etwa zu einer Überweisung vom Bankkonto oder einem Transfer von Kryptowerten, veranlasst. Oder die Kriminellen verschaffen sich widerrechtlich Zugang zu den Bank- oder Kryptokonten der Opfer, um diese in weiterer Folge missbräuchlich zu ihren Gunsten zu verwenden. Die Kriminellen nehmen dabei schädigende Transaktionen vor, welche das Opfer nicht genehmigt hat und erst nach erfolgter Transaktion mitbekommt. Der Schaden ist zu diesem Zeitpunkt bereits eingetreten.

Immer häufiger greifen die Kriminellen jedoch nicht nur auf das Bankkonto, sondern auf das Kryptokonto eines Opfers zu. Der Vorteil für die Kriminellen bei der Verwendung von Kryptowerten ist, dass Gelder nicht direkt an sie gezahlt oder überwiesen werden, sondern die Opfer meist in einem ersten Schritt angeleitet werden, Kryptowerte anzuschaffen und diese dann an die Kriminellen zu übertragen. Diese können bei der Verwendung von Kryptowerten pseudonym agieren. Transferiert das Opfer Kryptowerte an die Kriminellen, kann nicht nachvollzogen werden, wer Zugriff auf die empfangenen Kryptowerte hat.

Was tun bei Internetbetrug?

Bei allen Formen des Internetbetrugs ist Vorsicht geboten. E-Mails, SMS und Anrufe sollten hinterfragt werden. Zugangsdaten sollten niemals auf diesem Wege bekanntgegeben werden. Da Internetbetrüger oftmals an Daten von Unternehmen interessiert sind, sollten vor allem Mitarbeiter sensibilisiert und geschult werden. Präventiven Maßen, und damit die bereits frühzeitige Unterbindung Opfer von Internetbetrug zu werden, sollte stets ein besonderes Anliegen sein. Wurde man selbst oder das eigene Unternehmen jedoch Opfer eines Internetbetrugs sollte dies unbedingt zur Anzeige gebracht werden. Opfer von Betrugsmaschen empfinden oftmals Scham, dass sie auf Internetbetrüger hereingefallen sind. Erfahrungen zeigen jedoch, dass jede Person Opfer eines Internetbetrugs werden kann. Niemand ist davor gefeit. Durch jede Anzeige erlangen die Ermittlungsbehörden Informationen zu den sich ständig ändernden Vorgehensweisen der Kriminellen. So kann dann auch über Medienberichterstattungen vor neuen Betrugsmaschen gewarnt werden.

Internetbetrug anzeigen – wo und wie?

Wurde man selbst oder das eigene Unternehmen Opfer eines Internetbetrugs, kann direkt bei einer Polizeidienststelle eine Anzeige erstattet werden. Die Erstattung einer Anzeige über eine eigene Meldestelle ist derzeit noch nicht möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man den Sachverhalt zusammen mit einem Rechtsanwalt detailliert aufbereitet und eine Sachverhaltsdarstellung direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einbringt. In beiden Fällen werden dann Ermittlungen eingeleitet. Läuft die Kommunikation über den Rechtsanwalt, können gezielt Beweisanträge gestellt werden und Akteneinsicht erfolgen, um über den Fortgang des Verfahrens informiert zu bleiben.

Im Falle eines Kryptobetrugs kann das Cybercrime-Competence-Center (C4), welches beim Bundeskriminalamt eingerichtet ist, eine sogenannte Blockchain-Analyse vornehmen. Dabei werden Transaktionen auf der Blockchain untersucht und nachverfolgt. Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank, die als Grundlage von Kryptowährungen dient und in der alle jemals durchgeführten Transaktionen in Blöcken gespeichert sind. Das C4 ist die nationale Koordinations- und Meldestelle zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, welche auch für die elektronische Beweismittelsicherung und deren Auswertung zuständig ist.

Beweise sichern: Screenshots, Mail, Chatverläufe

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Opfer eines Internetbetrugs wurde, ist die Sicherung von Beweisen essentiell. Anhand der Beweise kann die Vorgehensweise nachvollzogen und eventuell auch Rückschlüsse auf die Täter gezogen werden. Fertigen Sie daher Screenshots oder Kopie von allen Informationen im Zusammenhang mit dem Internetbetrug an. Jede E-Mail, SMS sowie der gesamte Chatverlauf mit den Kriminellen sollte gesichert werden. Wurden etwa Transaktionen vorgenommen, sollten auch hiervon Screenshots bzw Dokumentationen aus dem Online-Banking-Account oder der verwendeten Krypto-Plattform (App) angefertigt werden. Die Beweise können dann im Zuge der Erstattung einer Anzeige bei der Polizei oder im Zuge der Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

Ich bin Opfer – Zivilansprüche im Strafverfahren

Wurde man Opfer eines Internetbetrugs und hat dadurch einen finanziellen Schaden erlitten, weil man beispielsweise Kryptobeträge an die Täter transferiert hat oder weil sich die Täter Zugriff zum Krypto-Account verschafft haben, können diese Beträge in einem zukünftigen Strafverfahren geltend gemacht werden. Dafür muss man sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Auf diesem Weg kann man auch im Strafverfahren Ersatz für den erlittenen Schaden begehren.

Fazit

Jeder kann Opfer eines Internetbetrugs werden. Gerade deshalb ist es wichtig, den Sachverhalt stets zur Anzeige zu bringen. Durch die Bereitstellung von Beweisen kann der eigene Fall gestärkt werden und es werden weitere Hinweise auf die Täter für die Ermittler geliefert. Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräche zu Ihren Möglichkeiten beratend zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu erstatten und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Besuchen Sie unseren Bereich Krypto- & Cyber Crime, um mehr zu erfahren.

Dr. Heidemarie Paulitsch
Dr. Heidemarie Paulitsch
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Weitere Artikel